13.02.2019
Im Rahmen eines Journalistenseminars hat die vbw (Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V) die Bundesregierung vor der geplanten Beschränkung befristeter Arbeitsverhältnisse gewarnt. Vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt sagte: „Befristungen sind kein Massenphänomen. Der Anteil befristet Beschäftigter an allen abhängig Erwerbstätigen in Deutschland lag 2017 bei 9,2 Prozent, in Bayern bei 7,1Prozent“
Dass die gesamte Wirtschaft nun mit Beschränkungen überzogen werden soll, obwohl der Staat Hauptfrister ist, kritisiert Brossardt stark. „In der Privatwirtschaft liegt die Befristungsquote in Deutschland bei 7,5 Prozent, in Bayern bei 5,6. Im öffentlichen Dienst und im Non-Profit-Sektor dagegen bei 12,7 Prozent (Deutschland), beziehungsweise 10,7 Prozent (Bayern). Solange der Staat der größte Befrister ist, ist er nicht legitimiert, der Privatwirtschaft vorzuschreiben, ihre Praxis zu ändern.“
Befristungen sind ein wichtiges Flexibilisierungsinstrument für die Unternehmen betont die vbw. „Sie erleichtern Einstellungen, wenn der Bedarf an zusätzlichen Arbeitskräften im Betrieb zeitlich begrenzt oder aus wirtschaftlichen Gründen unsicher ist. Neue gesetzliche Regelungen wie Elternzeit oder Pflegezeit haben die Notwendigkeit von Befristungen weiter erhöht. Zusätzlicher Befristungsbedarf ist durch die beschlossene befristete Teilzeit zu erwarten“, so Brossardt weiter.
Die vbw weist darauf hin, dass es auch positive Effekte für den Arbeitnehmer hat, denen bietet ein befristetes Beschäftigungsverhältnis oft die Möglichkeit auf einen unbefristeten Stammarbeitsplatz. Brossardt: „Dies gilt in besonderem Maße für die Gruppen, die es am Arbeitsmarkt am schwersten haben: Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte.“
Laut der drei Gutachten, die im Auftrag der Gesamtmetall erstellt wurden, werden diese geplanten Gesetzesverschärfungen die Unternehmen vor große Schwierigkeiten stellen. Für die geplante Regelung, nach der bei Firmen ab 75 Mitarbeitern nur 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlosbefristet werden dürfen, ist besonders schwierig für die Unternehmen. „Diese Quotierung limitiert die Flexibilität der Unternehmen, den Personalstand der oft unabsehbaren Auftragslage anzupassen. Der Arbeitgeber müsste zudem die Quote laufend neuberechnen. Dadurch entsteht Rechtsunsicherheit. Sollte das Vorhaben Gesetz werden, brauchen wir neue Arten von Sachgrundbefristungen, um den Flexibilisierungsbedarf der Unternehmen zu sichern.“
Prof. Dr. Richard Giesen Arbeitsrechtsexperte von der der Ludwig-Maximilians- Universität erklärte: „in weiten Teilen wirkt die geplante 75-Beschäftigten-Regelung weitgehend verbotsgleich. Die Handhabung der 2,5 Prozent-Ausnahme ist schon nach derzeitigen Bewertungsmaßstäben der Arbeitsgerichtsbarkeit unmöglich. Zudem geht der Hinweis auf missbräuchliche Befristungen doppelt fehl, da Missbräuche im Bereich der Sachgrundbefristung stattfinden, und hier wiederum fast ausschließlich im Bereich des öffentlichen Dienstes. Auch die weiteren Restriktionen werden in Teilbereichen besonders nachteilig wirken, beispielsweise durch die Erschwerung de Übernahme von Leiharbeitnehmern auf Stammarbeitsplätze.“
Quelle: vbw-bayern