14.06.2018
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine Entscheidung zum Befristungsrecht veröffentlicht. Das Gericht stellte dabei klar, dass eine sachgrundlose Befristung "auf die erstmalige Begründung eines Arbeitsverhältnisses beschränkt; damit ist jede erneute sachgrundlos befristete Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber verboten". Entgegen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes sei auch nach einer verstrichenen Frist von mehr als drei Jahren keine erneute sachgrundlose Befristung statthaft.
Quelle: Bundesverfassungsgericht