FG Niedersachsen: Reisekosten statt Pauschale auch bei Kettenbefristungen
27.05.2025
Bereits im Jahre 2019 hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass Leiharbeitnehmer regelmäßig 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer als Reisekosten ansetzen können - nicht wie von einigen Finanzämtern interpretiert, nur 0,30 EUR pro Entfernungskilometer. Das Gericht benannte jedoch einige Ausnahmen, bspw. wenn der Einsatz sehr langfristig angelegt ist. Das Finanzgericht Niedersachsen hatte sich nun mit einer Konstellation zu befassen, bei welcher der Einsatz zwar insgesamt über mehrere Jahre lief, dies jedoch durch mehrere aneinandergereihte Befristungen.
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