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Neuigkeiten aus der Zeitarbeit
Zur Europarechtskonformität des § 1a AEntG des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
28.01.2005
Ein Arbeitnehmer hatte vom deutschen Generalunternehmer wegen dessen Ausfallhaftung Lohn verlangt. Hiergegen habe der Generalunternehmer eingewandt, dass eine solche Bürgenhaftung zu einem Zwang der ausländischen Anbieter führe, ihren Auftraggebern Sicherheitsleistungen zu bieten. Der EuGH habe dies jedoch anders gesehen: Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz verstoße nicht gegen europäisches Recht, da die Mitgliedsstaaten sicherstellen müssten, dass Arbeitnehmer ihre sich aus der Richtlinie ableitenden Recht und Pflichten durchsetzten, wozu die Garantie des Mindestlohns gehöre. Entgegen der Ansicht des Generalunternehmers sei das Gesetz – auch wenn Attraktivitätseinbußen wahrscheinlich seien – für die Wahrung des Allgemeininteresses unverzichtbar.
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Zeitarbeitsverband pokert hoch im Tarifstreit mit DGB
27.01.2005
Bei den Tarifverhandlungen zwischen dem Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IgZ) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) bahnt sich ein heftiger Streit an. Der Verhandlungsführer des DGB, Reinhard Dombre, wirft dem IgZ vor, einen neuen Tarifabschluss bewusst zu verzögern und sich damit Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. \"Das ist unseriös\", sagte Dombre und droht mit Konsequenzen. Auch beim Bundesverband Zeitarbeit (BZA) wächst Unruhe - man fürchtet ein Abwandern der Mitglieder zum IgZ.
Die nächste Verhandlungsrunde soll am 09.02.2005 stattfinden.
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