VBG-Beitragsfuß zur gesetzlichen Unfallversicherung sinkt erneut
07.04.2017
Der Beitragsfuß der Umlage für Pflicht- und freiwillig Versicherte zur gesetzlichen Unfallversicherung VBG für das Jahr 2016 geht erneut zurück: Nach Beschluss des VBG-Vorstandes unter Vorsitz von Volker Enkerts, Präsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP), sinkt dieser gegenüber dem Vorjahr auf 3,90 Euro je 1.000 Beitragseinheiten - und damit zum vierten Mal in Folge. 2015 betrug der Beitragsfuß noch 4,00 Euro. Der Mindestbeitrag bleibt mit 48 Euro unverändert. Der Beitragsfuß zur Lastenverteilung - einem Solidarausgleich unter den Berufsgenossenschaften - nach Entgelten beträgt 2,1649 Euro je 1.000 Euro Entgeltsumme, wobei für die Lastenverteilung nach Entgelten 2016 ein Freibetrag von 209.500 Euro Arbeitsentgelt gilt.
Quelle: BAP / VBG