BAG zu Branchenzuschlägen
23.02.2017
Wie die Unternehmensberatung Schröder aktuell berichtet, hatte das Bundesarbeitsgericht über mehrere Fälle zu entscheiden, in denen Zeitarbeiter auf die Zahlung von Branchenzuschlägen geklagt hatten. Die Leiharbeitnehmer waren in die Automobilindustrie überlassen, wobei die entleihenden Kundenunternehmen jedoch keine Produktionsbetriebe unterhalten, sondern Logistik- oder Montagedienstleistungen erbringen. Das Gericht entschied dennoch, dass die Zeitarbeitnehmer Anspruch auf Branchenzuschlägen laut der Vereinbarung für die Metall- und Elektroindustrie haben.
Quelle: Unternehmensberatung Schröder