Reform des Fremdpersonaleinsatzes: Was 2017 passiert
18.01.2017
Der branchenspezialisierte Fachanwalt Alexander Bissels hat auf dem Blog der Kanzlei CMS einen 3-teiligen Beitrag über die demnächst in Kraft tretenden Gesetzesänderungen, welche für die Personaldienstleistungsbranche relevant sind, veröffentlicht. Jeder einzelne Punkt wird umfassend beleuchtet. Teil 1 beschäftigt sich mit der Legaldefinition der Arbeitnehmerüberlassung, der Ausweitung der Bereichsausnahme und der Höchstüberlassungsdauer. Teil 2 geht auf den equal pay-Grundsatz, die Offenlegungs-, Konkretisierungs- und Unterrichtungspflichten, die Voraussetzungen einer wirksamen Festhaltenserklärung sowie den Einsatz von Zeitarbeitnehmern als Streitbrecher und die Unzulässigkeit einer Kettenüberlassung ein. Der 3. Teil thematisiert die Schwellenwerten, das Unterrichtungsrecht des Betriebsrates, die Abgrenzung zum Arbeitsvertrag und die wichtigen Fristen zum Inkrafttreten.
Quelle: Blog A. Bissels - Kanzlei CMS