Neue Vorschriften für die Überlassung nach Italien
16.01.2017
Seit Ende 2016 gelten neue Vorschriften für europäische Unternehmen, die Arbeitnehmer nach Italien entsenden. Die Änderungen betreffen das Meldeverfahren für Entsendungen, die Bereitstellung von Unterlagen und die Ernennung von Ansprechpersonen. Das meldet das Außenwirtschaftsportal Bayern.
Quelle: iGZ