AÜG-Änderungen nehmen letzte Hürde im Bundesrat
28.11.2016
Der Bundesrat hat am Freitag die bereits vom Bundestag verabschiedeten Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und weiterer die Branche betreffender Gesetze bestätigt. Somit steht einem Inkrafttreten der Neuregelungen zum geplanten Termin 01.04.2017 nichts im Wege.
Quelle: Bundesrat