Arbeitsgericht Köln zu Minusstunden im Arbeitszeitkonto
07.09.2016
Nach zum Teil konträren Entscheidungen einiger Landesarbeitsgerichte wartet die Branche noch auf ein Grundsatzurteil des BAG zu der Frage, ob das Arbeitszeitkonto für einsatzfreie Zeiten mit Minusstunden belastet werden darf. RA Bissels macht in seinem Blog auf ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichtes Köln aufmerksam, welche eine ähnliche Konstellation betrifft: hier handelte es sich nicht um einsatzfreie Zeiten, sondern um einen durchgehenden Einsatz, bei welchem jedoch die Arbeitszeit verkürzt wurde. Vom Arbeitgeber wurden die vertraglich vereinbarten Stunden bezahlt, jedoch wurden Minusstunden auf das Arbeitszeitkonto gebucht. Diese Praxis betätigte das Gericht mit der überzeugenden Begründung, dass das tarifvertraglich geregelte Arbeitszeitkonto gerade zu diesem Zweck vorhanden ist.
(Quelle: RA Bissels)