LAG Sachsen-Anhalt bestätigt Bezugnahmeklausel auf iGZ/DGB-Tarif
29.08.2016
RA Bissels macht in seinem Blog auf ein aktuelles Urteil des LAG Sachsen-Anhalt aufmerksam, welches eine weitverbreitete Bezugnahmeklausel auf das iGZ/DGB-Tarifwerk in Zeitarbeits-Arbeitsverträgen bestätigt - die Klausel ist demnach ausreichend transparent. Zuvor hatte bereits das LAG Rheinland-Pfalz ähnlich geurteilt. RA Bissels fasst zusammen: "Die Klausel ist daher in der betrieblichen Praxis weit verbreitet, so dass das Urteil für eine gewisse Erleichterung in der Branche sorgen dürfte. Wäre die Regelung unwirksam, hätte der Personaldienstleister den equal pay-Grundsatz nicht wirksam abbedungen." Nachforderungsansprüche - ähnlich wie bei der „CGZP-Problematik? seien durch die beiden Gerichtsentscheide wenig wahrscheinlich geworden.
(Quelle: RA Bissels - CMS Blog)