Elektro-Mindestlohn wieder in Kraft
02.08.2016
Nachdem der allgemeinverbindliche Mindestlohn für das Elektrohandwerk zum 31.12.2015 ausgelaufen war, tritt nun zum 01.08.2016 eine Nachfolgeregelung in Kraft. Der darin festgelegte Mindestlohn in Höhe von 9,85 Euro (Ost) und 10,35 Euro (West) ist somit auch für Zeitarbeitskräfte, die im Elektrohandwerk eingesetzt sind, bindend. Zum 01.01.2017 steigen die Mindestlöhne auf 10,40 (Ost) bzw 10,65 (West). Ab 2018 sind dann bundeseinheitliche Entgelte vorgesehen.
(Quelle: Bundesanzeiger)