Bundesrat nimmt Stellung zu geplanter Zeitarbeits-Gesetzesänderung
12.07.2016
Der Bundesrat hat sich in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 8. Juli 2016 mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung befasst, der Missbrauch bei Leiharbeit und Scheinwerkverträgen verhindern soll. In ihrer Stellungnahme äußert die Länderkammer keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Regierungspläne, sondern formuliert lediglich eine Prüfbitte. Darin regt der Bundesrat an, über Ausnahmen für Kooperationen zwischen Schulen und außerschulischen Bildungsangeboten wie z.B. Musik-, Sport oder und Kunst-Schulen nachzudenken. Zudem regt der Bundesrat an, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, wie die Informationspflicht des Verleihers gegenüber dem Leiharbeitnehmer, ihn vor jeder Überlassung darüber zu informieren, dass er als Leiharbeitnehmer tätig wird, näher konkretisiert werden kann.
(Quelle: Bundesrat Link1 / Link2)