Bundesrechtsanwaltskammer: Zeitarbeits-Gesetzesänderungen grundgesetzwidrig
22.06.2016
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat bezüglich der geplanten Gesetzesänderungen zur weiteren Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen „erhebliche Bedenken zur Verfassungsmäßigkeit“. Die Juristen sind nach einem Bericht der Stuttgarter Zeitung der Meinung, dass das Regierungsvorhaben gleich in mehreren Punkten gegen das Grundgesetz verstossen würde.
(Quelle: Stuttgarter Zeitung)