Mindestlöhne steigen in zahlreichen Branchen zum 01.01.2016
29.12.2015
Zum Jahreswechsel gibt es in einigen Branchen Mindestlohnerhöhungen, die auch für die Zeitarbeit relevant sind. Dazu zählen die Abfallwirtschaft (Mindestlohn 9,10 Euro), die Aus- und Weiterbildungsbranche (13,50 Euro Ost, 14,00 Euro West), Geld- und Wertdienste (je nach Bundesland und genauer Tätigkeit unterschiedlich zwischen 9,33 und 15,73), Land- und Forstwirtschaft (7,90 Euro Ost, 8,00 Euro West), Pflegebranche (9,00 Euro Ost, 9,75 Euro West), Textil- und Bekleidungsindustrie (8,25 Euro Ost, 9,75 Euro West). Für das Elektrohandwerk und die Gebäudereinigung sind die Verordnungen ausgelaufen, es darf jedoch mit einer rückwirkenden Geltung einer Anschlussverordnung gerechnet werden. Weitere Erhöhungen gelten im Bauhaupt- und im Dachdeckergewerbe, welche jedoch aufgrund der Überlassungsrestriktionen in diese Branchen für die Zeitarbeit eine eher untergeordnete Rolle spielen. Nach aktueller Rechtslage ist der jeweilige Mindestlohn ist auch dann zu zahlen, wenn branchentypische Tätigkeiten in einem Betrieb ausgeübt werden, der nicht der jeweiligen Mindestlohnbranche angehört. In der Zeitarbeitsbranche steigen die Tariflöhne zur Jahresmitte planmäßig das nächste Mal.
(Quelle: iGZ / Unternehmensberatung Schröder)