Neue Gebühren Für AÜ-Erlaubnis gelten ab heute
01.12.2015
Wie berichtet, hatte der Bundesrat unlängst beschlossen, die Gebühren für die Erteilung bzw. Verlängerung der für Personaldienstleister zwingend erforderlichen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung zu erhöhen. Die Änderung wurde nun am 25.11. im Bundesanzeiger veröffentlicht und somit erhalten die neuen Gebührensätze zum 01.12. Gültigkeit. Die neuen Gebühren belaufen sich auf 1000 Euro für eine befristete Erlaubnis (bisher 750 Euro) und 2500 Euro für die unbefristete Erlaubnis (bisher 2000 Euro).
(Quelle: Bundesanzeiger)