Details zum Gesetzentwurf zu Leiharbeit und Werkverträgen
17.11.2015
Mehreren Medienberichten zufolge sind nun Details des mit Spannung erwarteten Gesetzentwurfes zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen bekannt geworden. Wie zu erwarten, ist eine grundsätzliche Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten und equal-pay nach 9 Monaten vorgesehen. Für beide Regelungen kann durch Tarifverträge jedoch abgewichen werden: für die Höchstüberlassungsdauer ohne Obergrenze und bei equal-pay auf maximal 12 Monate. Der Einsatz von Leiharbeitnehmern in bestreikten Unternehmen wird verboten. Der schwierigen Abgrenzung zwischen Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung versucht das Ministerium mit einem Kriterienkatalog mit 8 konkreten Punkten Herr zu werden. Dieser ist, wie zu erwarten war, schon jetzt besonders umstritten und Gegenstand harscher Kritik aus dem Arbeitgeberlager. Noch ist nicht bekannt, wie verfahren werden soll, wenn einige, aber nicht alle Kriterien zutreffen. Weiterhin soll der Betriebsrat im Einsatzbetrieb künftig ein Recht auf Einsicht in die Verträge erhalten. Der Gesetzentuwrf soll nach den Vorstellungen von Ministerin Nahles noch vor Weihnachten das Kabinett passieren.
Hier finden Sie den Gesetzentwurf im Wortlaut
(Quelle: Handelsblatt / Tagesschau / investing)