Energieauditpflicht bis 5.12. für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern
09.11.2015
Die Kanzlei HK2 macht im Rahmen ihres Newsletters nochmals darauf aufmerksam, dass Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern aufgrund einer Neuregelung verpflichtet sind, bis spätestens 5.12.2015 ein Energieaudit durchzuführen, insofern sie nicht über ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem verfügen. Dabei zählen Zeitarbeiter sowohl für das Zeitarbeitsunternehmen als Mitarbeiter, sind aber ebenso im Kundenunternehmen zu berücksichtigen.
Weitere Informationen hat die Deutsche Energieagentur auch unter diesem Link zusammengefasst.
(Quelle und weitere Informationen: Kanzlei HK2)