Erst Löhne ab 11,50 verhindern im Ruhestand den Gang zum Sozialamt
27.10.2015
Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage geht hervor, dass rein rechnerisch eine Stundenlohn von ca. EUR 11,50 notwendig ist, um Rentenansprüche in einer Höhe zu erwerben, die im Ruhestand einen Gang zum Sozialamt ersparen. Der Mindestlohn von 8,50 Euro reicht dafür bei Weitem nicht.
(Quelle: Sueddeutsche Zeitung)