Mindestlöhne in Abfallwirtschaft und Fleischbranche gestiegen
08.10.2015
Der Mindestlohn für die Abfallwirtschaft ist in Kraft getreten. Auch Zeitarbeitskräfte, die in dieser Branche tätig sind, müssen demnach mindestens 8,94 Euro pro Stunde verdienen (wir berichteten). Gestiegen ist zudem die Lohnuntergrenze der Fleischwirtschaft auf bundesweit 8,60 Euro. Für die Textil- und Bekleidungsindustrie wurde der Entwurf einer Folgeverordnung veröffentlicht. Die Mindestlöhne verändern sich darin nicht. Neu aufgenommen sind aber Regelungen zum Führen eines Arbeitszeitkontos, wodurch es künftig möglich ist, Überstunden auf das Konto zu übertragen.
(Quelle: iGZ)