Ab 1. August gilt Mindestlohn für Geld- und Wertdienste
29.07.2015
Am 1. August tritt die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Geld- und Wertdienste in Kraft. Je nach Bundesland liegt der Mindestlohn zwischen 9,06 Euro und 12,56 Euro für stationäre Dienstleistungen (Geldbearbeitungen) und zwischen 10,92 und 15,29 für mobilen Dienstleistungen (Geld- und Werttransport). Der Mindestlohn ist allgemeinverbindlich und ist somit auch für nicht tarifgebundene Unternehmen und für Mitarbeiter, welcher per Arbeitnehmerüberlassung in die Branche überlassen wurden, bindend. In der Verordnung ist eine detaillierte Differenzierung nach Bundesland vorgesehen, die von der sonst üblichen Unterteilung in Ost und West abweicht.
(Quelle: iGZ)