Neues Prämienverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung VBG
28.07.2015
Die gesetzliche Unfallversicherung VBG führt ab dem 1. August 2015 ein neues Prämienverfahren ein. Damit schafft die VBG einen finanziellen Anreiz, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren weiter zu reduzieren. Belohnt werden Unternehmen, die sich über die rechtlichen Vorgaben hinaus für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten einsetzen und in unfallverhütende und gesundheitserhaltende Maßnahmen investieren. Der Vorstand der VBG, dessen alternierender Vorsitzender BAP-Präsident Volker Enkerts ist, hat in einer Richtlinie das Prämienverfahren erheblich vereinfacht. Enkerts erklärt: „In Zukunft stellen die Unternehmen nur den Antrag auf Prämie und weisen die Maßnahme durch geeignete Belege nach. Aufwendigen Kontrollbegehungen oder bürokratische Formulare entfallen. Einfacher geht es nicht.“
(Quelle: VBG / BAP)