Nahles: Geplante Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten könnte Tariföffnungsklausel erhalten
27.07.2015
Bundesarbeitsmisterin Nahles hat sich erneut zu den geplanten Änderungen des AÜG im Herbst geäußert. Gegenüber der Frankfurter Rundschau machte Nahles aktuell Andeutungen, die in der Branche mit Wohlwollen aufgenommen werden dürften. Die SPD-Ministerin stellte in Aussicht, dass die bisher geplante und von Arbeitgeberseite viel kritisierte Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten möglicherweise eine Tariföffnungsklausel erhält und somit zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften abweichende Vereinbarungen getroffen werden können. Die Zeitung zitiert Nahles mit den Worten: "Tarifgebundene Unternehmen erhalten mehr Flexibilität als Betriebe, die keinen Tarifvertrag haben“. Wie bereits bekannt, sollen Betriebsräte in Sachen Werkverträge zudem kein Mitbestimmungsrecht erhalten, sondern nur informiert werden.
Lesen Sie zum Thema auch eine Pressemitteilung des iGZ.
(Quelle: Frankfurter Rundschau)