Befristete Sonderreglung für Leiharbeitnehmer - Kurzarbeitergeld soll kommen
24.11.2015
Im Zuge des VW-Abgas-Skandals waren mehrfach Forderungen und Ankündigungen laut geworden, Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer zu ermöglichen. Aktuell berichten mehrere Medien nun von einer Konkretisierung der Pläne. Demnach plant Bundesarbeitsministerin Nahles eine solche Sonderregelung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, welche bis Ende 2016 gelten soll. Das Ministerium erwarte, dass ca. 1.300 Leiharbeitnehmer von der Regelung profitieren könnten. Derzeit sind Leiharbeitner noch vom Kurzarbeitergeld ausgeschlossen. Bereits während der Krise 2009 gab es eine entsprechende befristete Ausnahmeregelung.
(Quelle: Welt.de)