Abfallwirtschaft: Folgeverordnung für ausgelaufenen Mindestlohn erwartet
02.07.2015
Die 6. Verordnung über minimale Arbeitsbedingungen in der Abfallwirtschaft ist zum 30. Juni 2015 ausgelaufen. Nach iGZ-Informationen es eine Folgeverordnung geben, nach welcher der Mindestlohn in dieser Branche dann bei 8,94 Euro liegen wird. Voraussichtlich wird diese Untergrenze am 1. Januar 2016 auf 9,10 Euro steigen. Eine Unterscheidung zwischen West- und Ostdeutschland gibt es nicht. Die Veröffentlichung des Entwurfs einer Folgeverordnung und deren Inkrafttreten wird zeitnah erwartet.
(Quelle: iGZ)