Dokumentationspflicht beim Mindestlohn wird gelockert
01.07.2015
Ein halbes Jahr nach dem Inkrafttreten des Mindestlohnes erfüllt Arbeitsminsterin Nahles einen vielfach geäußerten Änderungswunsch von Arbeitgebern und Union, indem die umstrittene Dokumentationspflicht etwas gelockert wird. Nahles kündigte zeitnah eine Verordnung an, nach der die Arbeitszeiten nicht mehr aufgezeichnet werden müssen, wenn der monatliche Bruttolohn mindestens 2000 Euro beträgt und im zurückliegenden Jahr regelmäßig gezahlt wurde. Ebenso soll die die Aufzeichnungspflichten für Ehepartner, Kindern und Eltern des Arbeitgebers entfallen.
(Quelle: Rheinische Post)