BA verschiebt Veröffentlichung der AÜ-Statistik wegen nicht plausibler Ergebnisse
26.01.2015
Seit vielen Jahren veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit (BA) regelmäßig im Januar des neuen Jahres die amtlichen Kennzahlen der Zeitarbeitsbranche für das erste Halbjahr des Vorjahres. Dafür müssen alle Unternehmen, die im Besitz einer gültigen AÜG-Erlaubnisurkunde sind, halbjährlich statistische Meldungen vor allem über die Zahl der überlassenen Zeitarbeitnehmer getrennt nach Geschlecht, nach der Staatsangehörigkeit, nach Berufsgruppen und nach der Art der vor der Begründung des Vertragsverhältnisses zum Zeitarbeitsunternehmen ausgeübten Beschäftigung, erstatten. Aktuell informiert nun die BA über eine Verschiebung der fälligen Veröffentlichung auf voraussichtlich März. Zur Begründung heißt es: "Bei der Validierung der Daten zur Statistik der Arbeitnehmerüberlassung für den Berichtszeitraum 1. Halbjahr 2014 wurden nicht plausible Ergebnisse festgestellt."
(Quelle: Unternehmensberatung Schröder)