BAG bestätigt erneut: Betriebsrat kann dauerhaften Einsatz von Leiharbeitnehmern verweigern
23.01.2015
Der 7. Senat des BAG hat bereits Mitte 2013 entschieden (7 ABR 91/11), dass der im Entleiherbetrieb gebildete Betriebsrat die Zustimmung zu einem dort geplanten Einsatz eines Zeitarbeitnehmers verweigern kann, wenn dieser „nicht nur vorübergehend” überlassen werden soll. Dieser Ansicht hat sich inzwischen auch der 1. Senat des BAG angeschlossen (vom 30.09.2014 - 1 ABR 79/12), obwohl das LAG Nürnberg sich diesem zwischenzeitlich ausdrücklich entgegengestellt hatte. Jedoch liess auch der 1. Senat offen, wann konkret ein Einsatz nicht mehr als "vorübergehend" einzustufen ist.
(Quelle: RA Bissels / Bundesarbeitsgericht)