EuGH-Generalanwalt: Begrenzungen der Einsatzdauer von Zeitarbeitnehmern mit EU-Recht vereinbar
21.11.2014
Ein finnisches Arbeitsgericht hatte Anfang des Jahres beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Vorabentscheidung von weitreichender Bedeutung beantragt. Im Kern der finnischen Arbeitsgerichtsvorlage geht es um die Frage, ob Beschränkungen hinsichtlich der Einsatzdauer von Zeitarbeitnehmern in Kundenunternehmen (Entleihbetrieben) durch einen Tarifvertrag mit der EU-Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit vereinbar und damit rechtswirksam sind. (wir berichteten). In dieser Sache (C-533/13) wurden nun die Schlußanträge vorgetragen. Darin schlägt der Generalanwalt Maciej Szpunar dem EuGH vor, auf die Vorlagefrage des finnischen Arbeitsgerichts dahingehend zu antworten, dass das EU-Recht einer Begrenzungen der Einsatzdauer nicht entegensteht. Diese Einschätzung des Generalanwalts bindet das Gericht nicht. In den meisten Fällen folgen allerdings die Richter dessen Linie. Das Urteil wird im kommenden Jahr erwartet.
(Quelle und weitere Informationen: Unternehmensberatung Schröder)