CGZP Tarifunfähigkeit: Rentenversicherung erhält weit weniger Nachzahlungen als erhofft
30.10.2014
Wie die Bundesregierung auf Nachfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen mitteilte, wurden seit Juli 2011 insgesamt 3.306 Arbeitgeber von der Deutschen Rentenversicherung geprüft. Davon waren mit Stand 31. August 2014 bei 3.190 Arbeitgebern die Prüfungen bereits abgeschlossen. 116 Prüfungen konnten noch nicht beendet werden, da sich die Durchführung von Prüfungen in Fällen verzögert, in denen Arbeitgeber ihre Mitwirkung verweigerten oder rechtlich gegen die Prüfankündigung vorgingen (z. B. Widerspruch, einstweiliger Rechtsschutz).
Insgesamt wurden rund 2,2 Millionen Beschäftigungsverhältnisse geprüft. Dabei sind bis 31. August 2014 2.120 Beitragsbescheide erlassen worden. In den restlichen 1.070 Fällen wurden keine Beitragsforderungen geltend gemacht, weil z. B. die Leiharbeitnehmer des Betriebes übertariflich, d. h. höher als im CGZP-Tarif vorgesehen, entlohnt wurden und Lohndifferenzen zur Stammbelegschaft der Entleiher nicht feststellbar waren, im maßgeblichen Prüfungszeitraum überhaupt keine Arbeitnehmerüberlassung erfolgte oder tatsächlich keine CGZP-Tarife angewandt wurden
Der Prüfzeitraum umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1. Dezember 2005 bis 31. Dezember 2009. Die Beitragsnachforderungen aufgrund der Prüffeststellungen der Rentenversicherungsträger betragen rund 221,5 Mio. Euro mit Stand 31. August 2014. Für den Einzug der nacherhobenen Beitragsforderungen und die Stundung der zu zahlenden Beiträge sind die Krankenkassen als sogenannte Einzugsstellen zuständig. Nach Angaben des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) sind mit Stand 31. August 2014 rund 71,7 Mio. Euro gezahlt worden. Diese Zahlungen beruhen auf Feststellungen im Rahmen der Betriebsprüfungen sowie auf von den Arbeitgebern selbst durchgeführten Ermittlungen zur Höhe der geschuldeten Beiträge. Beitragsansprüche wurden in Höhe von rund 52 Mio. Euro in 9.634 Fällen gestundet sowie in Höhe von rund 33,6 Mio. Euro in 3.731 Fällen niedergeschlagen.
Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung wurden Beitragsforderungen, sofern Equal-Pay-Ansprüche bestanden, ausnahmslos geltend gemacht. Die Deutsche Rentenversicherung hat in keinem Fall bei der Prüfung infolge des CGZP-Beschlusses auf eine Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen verzichtet, um eine drohende Insolvenz von Verleihunternehmen abzuwenden. Mit Stand 31. August 2014 ist in 144 Fällen Insolvenzantrag vor der beabsichtigten Betriebsprüfung gestellt wurde. Bekannt sind insgesamt 1.223 Insolvenzantragsverfahren mit einem Beitragsausfallvolumen in Höhe von insgesamt rund 8,8 Mio. Euro, die im Zusammenhang mit den Beitragsnachforderungen aufgrund der Tarifunfähigkeit der CGZP durchgeführt wurden.
Auf die Entleiher wurde zur Geltendmachung der Nachforderungen in 163 Fällen mit einem Beitragsvolumen in Höhe von rund 2 Mio. Euro zurückgegriffen, tatsächlich eingezogen wurden davon Beiträge in Höhe von rund 420.000 Euro.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass von den vorab veranschlagten Milliardenbeträgen vier Jahre nach dem maßgeblichen BAG-Beschluss nur ein Bruchteil generiert werden konnte.
(Quelle: Quelle: Bundestags-Drucksache: 18/2835)