Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk ab August wieder allgemeinverbindlich
22.07.2014
Das BMAS hat den Tarifvertrag Mindestlohn im Maler-und Lackiererhandwerk mit Wirkung zum 1. August 2014 für allgemeinverbindlich erklärt. Wie berichtet, war der Mindestlohn in dieser Branche vorübergehend außer Kraft. Ungelernte Arbeitnehmer erhalten bundesweit mindestens 9,90 pro Stunde. Gelernten Arbeitnehmern ist ein Mindestentgelt von 10,50 / 12,30 / 12,50 (Tarifgebiet Ost / Berlin / West) zu zahlen. Erhöhungen sind jeweils für Mai 2015 und 2016 vorgesehen.
(Quelle: Kanzlei HK2)