Mindestlohn nun amtlich - durch Übergangsregelung keine unmittelbare Auswirkung auf Zeitarbeit
04.07.2014
Ab Januar nächsten Jahres gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Das Projekt der Großen Koalition wurde vom Bundestag mit großer Mehrheit verabschiedet. Es wurden jedoch einige nennenswerte Ausnahme- und Übergangsregelungen beschlossen. Unter anderem können Branchen, in denen ein anerkannter Tarifvertrag gilt, bis Ende 2016 unter dem Mindestlohn bleiben. Von dieser Regelung profitiert u.a. die Zeitarbeit, denn im Tarifgebiet Ost wird entsprechend dem aktuellen Tarifvertrag die Marke von 8,50 am 01.06.2016 erreicht. Weitere Ausnehmen betreffen etwa Zeitungszusteller, Saisonarbeiter und Langzeitarbeitslose (Details). Erhöhungen liegen künftig in der Hand einer Kommission aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern, die alle zwei Jahre die Lohnuntergrenze überprüfen wird. Das erste Mal soll das Gremium im Jahr 2016 über die Höhe beraten. Für 2017 zeichnet sich damit eine erste Anhebung ab.
(Quelle: tagesschau.de / Börse Online)