Niedersachsen: Bundesratsinitiative gegen Werkvertrags-Missbrauch und Kriterienkatalog für Unterbringung
30.08.2013
Niedersachsen will mit einer Bundesratsinitiative gegen den Missbrauch von Werkverträgen vorgehen. Der Entwurf sieht vor, dass der Betriebsrat über den Einsatz von Werkvertragsbeschäftigten informiert werden muss und berechtigt ist, ihre arbeitsschutzrechtlichen Interessen zu vertreten. Auch der Ersatz von Stammbeschäftigten durch Werkvertragsarbeitnehmer soll der Zustimmung des Betriebsrats bedürfen. Gleichzeitig soll die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung an strengere Kriterien gebunden werden. Die Initiative soll im September in den Bundesrat eingebracht werden. Sozialministerin Cornelia Rundt stellte für das Land Niedersachsen zudem einen Kriterienkatalog vor, um die teils katastrophalen Wohnbedingungen der Werkvertragsarbeiter zu unterbinden. Der Katalog konkretisiert die baulichen Anforderungen für die Unterbringung der Arbeiter. Demnach sollen jedem Arbeitnehmer künftig mindestens 8 Quadratmeter Nutzfläche zustehen. Außerdem schreibt der Katalog Telefone und Feuerlöscher in den Unterkünften vor. Die Handlungsempfehlung soll als Erlass rechtlich bindend werden.
(Quelle: Weser-Kurier / Legal Tribune)