Fachanwältin Dr. Urban-Crell zu CGZP-Nachzahlungen
Die Sozialgerichte sind sich uneins darüber, wie sich die (jüngst vom BAG bestätigte) Tarifunfähigkeit der CGZP auswirkt (wir berichteten). Nach Meinung von Fachanwältin Dr. Sandra Urban-Crell dürften noch einige Monate bis zu einer rechtskräftigen Klärung der Frage durch das BSG vergehen. Die auf Zeitarbeit spezialisierte Juristin weist darauf hin, dass die Sozialversicherungsträger auch auf solche Vergütungsansprüche Beiträge erheben können, die nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen bereits verfallen oder verjährt sind oder von den anspruchberechtigten Leiharbeitnehmern schlicht nicht geltend gemacht werden. Denn anders als im Steuerrecht muss im Sozialrecht der Vergütungsanspruch nur irgendwann entstanden sein, gleichgültig, ob das Arbeitsentgelt an den Arbeitnehmer ausgezahlt wurde (vgl. unseren gestrigen Artikel mit gegensätzlicher Meinung des Juristen Dr. Haeder). Für die betroffenen Unternehmen besteht deshalb weiterhin erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Unsicherheit. Nach Meinung von Dr. Urban-Crell sollte ein Konsens mit den Sozialversicherungsträgern jedoch wohl überlegt sein, da ihrer Meinung nach gute Argumente dafür sprechen, dass das BSG den Zeitarbeitsunternehmen Vertrauensschutz gewähren wird.