Die spezialisierte Kanzlei HK2 befasst sich in einer detaillierten Abhandlung auf ihrer Homepage mit den Aspekten des Datenschutzes bei Personaldienstleistern. So spiele das Thema gerade bei kleinen und mittelständischen Personaldienstleistern in der Praxis oft keine Rolle, wodurch oftmals handfeste Sanktionen drohen. Beispielsweise sei jeder Personaldienstleister, bei dem 10 oder mehr Personen mit Datenerfassungsprozessen zu tun haben (auch freie Mitarbeiter, Studenten, Azubis etc.), verpflichtet, einen innerbetrieblichen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Der Beitrag enthält umfassende Informationen zu diesen und zahlreichen weiteren Bestimmungen des Datenschutzes, der insbesondere für Personaldienstleister -oft durch unklare Verantwortungs- und Aufgabenverteilung im Verhältnis zum Kunden- schwer zu durchschauen ist.