Neue Mindestlöhne im Gebäudereiniger-Handwerk
27.09.2022
Vor dem Hintergrund des neuen gesetzlichen Mindestlohns von 12 Euro ab Oktober 2022 haben sich die Gewerkschaft IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) Anfang Juni 2022 vorzeitig und freiwillig auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die beiden Branchenmindestlöhne (Lohngruppe 1 und Lohngruppe 6) nun per Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt.
Allgemeinverbindlichkeit bedeutet, dass die beiden Branchenmindestlöhne bundesweit und ausnahmslos auch für nicht tarifgebundene Unternehmen und gewerbliche Beschäftigte gelten.
Lohngruppe 1 steigt zum 1. Oktober 2022 von derzeit 11,55 Euro auf 13,00 Euro und ab 1. April 2024 auf 13,50 Euro
Lohngruppe 6 steigt zum 1. Oktober 2022 von 14,81 Euro auf 16,20 Euro und ab 1. April 2024 auf 16,70 Euro
Quelle: verbaende.com / Bild: depositphotos.com ID: 29747713
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