Anpassung der EU-Richtlinien über Arbeitsbedingungen für Zeitarbeitsbetriebe
05.07.2022
Ein Gesetzesentwurf der EU über Arbeitsbedingungen soll ab dem 1. August in Kraft treten. Es werden Nachweispflichten etwa im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geändert und angepasst. Was das konkret für Personaldienstleister bedeutet, erklärt iGZ-Juristin Mandy Ostermeier im iGZ-Blog. Auch die spezialisierte Kanzlei CMS hat einen ausführlichen Blogbeitrag zum Thema veröffentlicht.
Quelle: iGZ / Kanzlei CMS / Bild: depositphotos.com ID: 35711349
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