Ukrainische Geflüchtete können unkompliziert Arbeit aufnehmen - auch Zeitarbeit
19.04.2022
In Anbetracht der weiterhin hohen Zahl Geflüchteter aus der Ukraine, stellt sich nach wie vor oftmals die Frage, ob diese leidgeprüften Menschen in Deutschland arbeiten bzw. beschäftigt werden dürfen. Die Kurz-Antwort dazu ist laut dem Bundesarbeitsministerium: Ja.
Notwendig ist lediglich ein bei der Ausländerbehörde gestellter Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis. Die Behörden sind laut Bundesamt für Migration angewiesen, bereits bei der Antragstellung direkt eine s.g. sogenannte Fiktionsbescheinigung auszustellen, die den Vermerk "Erwerbstätigkeit erlaubt" trägt.
Bereits mit dieser Fiktionsbescheinigung kann eine Beschäftigung aufgenommen werden. Explizit auch in der Zeitarbeit.
Der iGZ weist ergänzend darauf hin, dass keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich ist.
Quelle: BAMF / BMAS / iGZ / Bild: depositphotos.com ID: 295008184
Kommentare (4)
Nippels
19.04.2022 10:04 Uhr Antworten
Wenn doch angeblich so viele Frauen mit ihren Kindern kommen, wie soll das denn mit der unkomplizierten Arbeitsaufnahme funktionieren?
Realist
19.04.2022 15:17 Uhr Antworten
Nur wollen die Ukrainer die Arbeitsmarktlücke in Deutschland nicht schließen, schon gar nicht im niedriglohn Sektor. Die Ukrainer verteidigen lieber Ihr Land und bauen es wieder auf.
honk
24.04.2022 17:49 Uhr Antworten
Was ist mit den jungen Männer, aus z.B. den Maghreb Staaten?
Personaler
12.05.2022 07:14 Uhr Antworten
...na die arbeiten doch schon "ehrenamtlich". Z.B. als Metzger. ...und dies sogar auf unseren Straßen. :D Die brauchen für ihre "Arbeitswut" keinen Schlachthof.