Gefahr von Bußgeldern gegen Personaldienstleister bei fehlenden Unterlagen?
12.04.2022
In einem detaillierten und ausführlichen Beitrag befasst sich RA Jan Schubel auf anwalt.de mit dem Umstand, dass sich in letzter Zeit vermehrt Zeitarbeitsunternehmen mit Bussgeldforderungen bzw. Ermittlungsverfahren der BA konfontiert sehen, weil im Rahmen der Betriebsprüfung Unterlagen nicht ausgehändigt wurden. RA Schubel stellt klar, dass derartige Forderungen nicht haltbar sind.
Hier finden Sie den Beitrag im Volltext.
Quelle: anwalt.de / Bild: depositphotos.com ID: 189442898
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