Impflicht im Gesundheitswesen startet morgen - auch für dort eingesetzte Leiharbeitnehmer
14.03.2022
Entsprechend § 20 a Infektionsschutzgesetz dürfen ab morgen im Gesundheitswesen nur noch Personen arbeiten, die gegen das Coronavirus geimpft sind oder einen gültigen Genesenenstatus nachweisen können. Dies betrifft auch Leiharbeitnehmer, die in diesem Bereich eingesetzt werden. Die Kanzlei Templin und Thiess hat auf ihrer Homepage wichtige Fragen und Antworten zu diesem Thema aus Sicht von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammengestellt und beantwortet.
Beispielsweise müssen Arbeitgeber, die bis zum Ablauf des 15. März 2022 keinen geeigneten Nachweis von Arbeitnehmern vorgelegt bekommen haben, das Gesundheitsamt darüber benachrichtigen und diesem die personenbezogenen Daten des betreffenden Arbeitnehmers übermitteln.
Quelle: / Bild: depositphotos.com ID: 459247430
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