Sonderregelung zum Kurzarbeitergeld für die Zeitarbeit vor dem Aus?
14.02.2022
Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Erleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld erneut um 3 Monate bis Ende Juni zu verlängern. Allem Anschein nach wird es jedoch keine erneute Verlängerung der Ausnahmeregelung für die Zeitarbeit geben. Die bisherige Regelung erlaubt der Zeitarbeit einen ausnahmsweisen Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022.
Aktuell ist ein Gesetzentwurf beschlossen. Die finale Entscheidung wird demnächst bei Bundestag und Bundesrat liegen.
Quelle: Bundesregierung / vbw Bayern / Augsburger Allgemeine / BAP Bild: depositphotos.com ID: 371521602
Kommentare (2)
Nichts
15.02.2022 13:07 Uhr Antworten
So muss es sein, viele Zeitarbeitsfirmen suchen vergeblich nach Mitarbeitern (m/w/d), werden so teilweise durch Coronahilfen gestützt und andere Zeitarbeitsfirmen halten die Leute einfach auf Halde. Das nenne ich doppelte Kosten für den Steuerzahler!
Pseudonym
17.02.2022 06:13 Uhr Antworten
Vorraussichtlich trennt sich nach langer Zeit endlich mal die Spreu vom Weizen.
Auf die Entwicklung darf man gespannt sein, wie viele Zeitarbeitsunternehmen in diesem Jahr 2022 die Segel streichen werden bzw. müssen!