BSG-Präsident: Einrichtungsbezogene Impfpflicht kann nicht ausgesetzt werden
09.02.2022
Nachdem Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) vor einigen Tagen geäußert hat, die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht in seinem Bundesland vorerst aussetzen zu wollen, reagierte nun der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG) – Rainer Schlegel – mit Zweifeln an der Rechtmäßigkeit dieses Vorhabens.
Nach Schlegels Auffassung lässt das Infektionsschutzgesetz ein Aussetzen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht zu - das Tätigkeitsverbot für Arbeitnehmer, die weder geimpft noch genesen sind, sei darin „glasklar formuliert“. Weiter führte er aus: „Wer weder geimpft noch genesen ist, hat in diesen Einrichtungen nichts zu suchen.“
Hier geht‘s zum ausführlichen Original-Artikel mit weiteren rechtlichen Bewertungen der Thematik: Ärzte Zeitung
Bild: depositphotos.com ID: 533541478
Kommentare (1)
Nippels
10.02.2022 12:02 Uhr Antworten
Ob dieser sogenannte Präsident auch darüber nachgedacht hat, dass ein Gesetz, welches zu massiven Problemen in der Gesundheitsversorgung führen wird und darüber hinaus schon alleine deshalb die Menschenwürde gefährdet, das Recht auf die freie Berufs- und Arbeitsplatzwahl einschränkt und die körperliche Unversehrtheit aushebelt, grundsätzlich keine Chance vor Gericht haben könnte? Vor allem bei den aktuellen Impfstoffen, deren Wirksamkeit bezogen auf den Infektionsschutz infrage gestellt werden kann.
Ist nur so eine Idee ...