Mindestlohn 12 Euro: Gemeinsame Erklärung von iGZ und BAP
07.02.2022
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat jüngst den Referentenentwurf „Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn (MiLoEG)“ vorgelegt, der die Anhebung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes zum 01.10.2022 auf 12 Euro / Stunde thematisiert.
Im Referentenentwurf sind keinerlei Übergangsfristen oder Ausnahmeregelungen für laufende und allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge hinterlegt. In diesem Zusammenhang sind auch die Tarifverträge des iGZ und BAP in den Entgeltstufen 1 und 2a betroffen – diese würden im Rahmen des gesetzlichen Mindestlohnes überlagert.
Die beiden Tarifverbände - iGZ und BAP - haben diesbezüglich eine gemeinsame Stellungnahme veröffentlicht und führen unter anderem aus:
„Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) und der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) setzen sich als Branchen-Sozialpartner nachdrücklich für die grundrechtlich geschützte Tarifautonomie ein und haben zusammen mit den DGB-Gewerkschaften Tarifwerke geschaffen, die die erforderliche Flexibilität in der Wirtschaft mit den berechtigten Sicherheitsbedürfnissen der Beschäftigten interessengerecht zusammenführen. Insoweit sollte der Gesetzgeber auch die „Richtigkeitsgewähr“ dieser Tarifverträge respektieren, die Normsetzungsprärogative der Koalitionen im Arbeitsleben akzeptieren und das Vertrauen der Beteiligten in die abgeschlossenen Tarifvereinbarungen nicht zerstören.“
Im Kern fordern iGZ und BAP „ausreichende Schonfristen, um die bestehenden Tarifverträge in der Zeitarbeitsbranche auslaufen lassen und dann anpassen zu können. Dies Instrumentarium wurde bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes seinerzeit auch gewählt und hat sich bewährt.“
Zur ausführlichen Erklärung: iGZ-BAP-Stellungnahme Mindestlohn / Bild: iGZ / BAP
Kommentare (11)
Montag
07.02.2022 14:41 Uhr Antworten
Genau und weil die Tarifpartner so tolle Tarifverträge verhandeln wo keiner von Leben kann, muss der Staat mal ein Zeichen setzen. Richtig so. Schonfristen ...tssss
Nurdie
07.02.2022 14:57 Uhr Antworten
Naja, leider kommt aber dennoch nichts bei den Betroffenen an, weil unsere gewählte Regierung immer mehr und höhere Ausgaben hat deshalb müssen logischer Weise auch die Steuern erhöht werden und deshalb muss auch ein höherer Mindestlohn her, nur viele kapieren das nicht. Hier werden beide Steuerzahler zur Kasse gebeten.
kein Honk
08.02.2022 11:39 Uhr Antworten
man sollte die kalte Progression nicht überbewerten. Bei einer Erhöhung auf 12 Euro wird zwar auch das Finanzamt einen positiven Effekt erzielen, jedoch kann sich auch jeder Lohnempfänger auf ein kleines Plus freuen. Auch bei der Steuererklärung wird die Rückzahlung wachsen
AuchEinHonk
07.02.2022 14:58 Uhr Antworten
Genau,sind noch mehr als 6 Monate bis zum Oktober, diese üppige Schonfrist reicht aus um 2 -3 Wörter und Zahlen im Mustervertrag zu ändern.
Als z.B. die Kriterien für die Kurzarbeit zu euren Gunsten geändert wurden,habe ich auch kein Geschrei nach Schonfrist gehört,warum wohl nicht, ach ja, die Allgemeinheit übernimmt ja die Kosten ....
Azumandias72
08.02.2022 09:09 Uhr Antworten
Wenn ein Helfer in der E01 oder E02a meist ohne Schulabschluss oder Ausbildung in Zukunft 12€ Stundenlohn erhalten soll, wie sollen sich dann die Löhne von all den gut ausgebildeten Fachkräften entwickeln, welche zur Zeit im Osten zwischen 12-15€ Stundenlohn haben? Denkt auch nur einer, dass dann alles Preise des alltäglichen Lebens weiterhin Gültigkeit haben? Oder ist es nicht eher so, dass es zur Preisexplosion für ALLES kommt. Es muss Stufenweise erhöht werden und nicht mit der Brechstange. Immer bis zu Ende denken, sonst kommt das böse Erwachen am Bäckerstand oder der Wursttheke.
kein Honk
08.02.2022 11:45 Uhr Antworten
Ich kann nur für meine Region (wirtschaftlich starke Großstadt mit großem Einzugsgebiet) sprechen, aber selbst in dem von Ihnen benannten Einzelhandel (Metzgerei, Bäcker) werden Sie kaum qualifiziertes und motiviertes Personal finden, dass für weniger als 12-14 Euro arbeiten wird.
Die immer vorgehaltene Preisexplosion wird (nachweislich, siehe unsere nördlichen Nachbarn) nicht derart ausfallen, als dass es zu einem Einbruch des Konsums führen wird.
Sie können sich gern auf internationaler Ebene umsehen. Höhere Mindestlöhne führen nicht zum kollektiven, wirtschaftlichen Niedergang.
kein Honk
08.02.2022 11:49 Uhr Antworten
Kurzer Nachtrag:
Selbstverständlich wird es Branchen geben die es hart treffen wird. Es wird jedoch Zeit, dass es in unserem hochentwickelten keine Dumpinglöhne gibt. Die "Verghettoisierung einiger Stadtviertel" und bewusste Bildung einer breiteren "Unterschicht" muss endlich gestoppt werden.
Den gesellschaftlichen Zusammenhalt wird dies, m. M. nach, positiv beeinflussen.
Der Doktor
08.02.2022 09:47 Uhr Antworten
Die erhöhung des Mindestlohnes auf € 12,- ist ein eingriff in die Tarifautonomie, gleichzeitig ist es ein abwälzen von sozialer Verantwortung des Staates auf die Arbeitgeber. Die erhöhung wird dazu führen das viele Berufe nur noch mit Mini-Jobbern besetzt sein werden und in den unteren Einkommensklassen es kaum noch zu Vollbeschäftigung kommen wird, weil der normal Bürger zwar mehr verdienen will aber nicht bereit ist auch mehr zu bezahlen.
Der Staat sollte erstmal anfangen im eigenen Bereich, wie z.B. ALG II, eine Menschenwürdige Berechnung für den Lebensunterhalt zu schaffen und aufhören sich auf Berechnungswerte von vor 20 Jahren aus zu ruhen.
Erhöht erstmal den Grundbetrag im ALG II bevor Ihr euch in die Tarifautonomie einmischt, werte Bundesregierung. Und findet mal wieder den Bezug zur Basis. Es kann nicht sein das ungelernte Kräfte mit € 12,- pro Stunde bezahlt werden sollen und Fachkräfte mal grade 50 cent die Stunde mehr haben.
Als Behandlung zurWissenssteigerung würd ich mal ein bissl die Schulbanj drücken, vielleicht steigert das das wissen der Betriebs- und Volkswirtschaft.
Nippels
08.02.2022 10:47 Uhr Antworten
Ich finde es beeindruckend, dass Sie erkannt haben, dass ungelernte Kräfte beim Anspruch auf 12 EURO vielleicht etwas zu großzügig entlohnt werden.
Auf der anderen Seite möchten Sie, dass die, die gar nicht arbeiten gehen, noch mehr Geld erhalten? Diese Logik verstehe ich nicht.
Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen. Zumindest nicht auf Kosten der anderen.
kein Honk
08.02.2022 11:52 Uhr Antworten
Ich kann Nippels nur zustimmen....Ihre Aussage ist des akademischen Grades nicht würdig.
Einzig würde ich dem gemeinen Langzeitarbeitslosen das Recht auf Nahrung zusprechen wollen. Jedoch eher in Form von Essengutscheinen/produktbezogenen "Jobcentercoupons" die bei Supermärkten eingelöst werden können, als durch Erhöhung des Regelsatzes.
Pseudonym
10.02.2022 06:41 Uhr Antworten
Egal was von Seiten der aktuellen oder vorher gegangenen Regierung beschlossen wurde ist für die Branche immer umsetzbar gewesen!
Trotz immer wiederkehrendem "Gejammer" bei politischen Entscheidungen seitens der Personaldienstleistungsbranche.
Wer gute Mitarbeiter beschäftigt, einen funktionierenden Vertrieb unterhält und begleitet, der hat in der Regel auch Kunden, die diese politischen Entscheidungen mittragen und auch bezahlen werden. Hier hilft ein guter Dialog zugunsten allen Seiten im bestehenden Dreiecksverhältnis (AÜG).
Einige Dienstleister sollten einmal Ihre eigenen Leitlinien und Werte überprüfen die sie im Unternehmen ausgehangen haben, eventuell müsste diese dann umgeschrieben oder zu mindestens angepasst werden um einem weiteren Punkt: "Gejammer!!!"
Macht alle einen vernünftigen Job wie in vielen anderen Branchen auch schließlich leben wir in einer Marktwirtschaft.