Neue Mindestlöhne zum Jahreswechsel
06.01.2022
Zum Jahreswechsel sind in mindestens zwei relevanten Branchen neue verpflichtende Mindestlöhne in Kraft getreten. Zum einen erhöhte sich der Mindestlohn im Elektrohandwerk von 12,40 auf nun 12,90 EUR/Std. In der Gebäudereinigung gab es eine Erhöhung auf 11,55 EUR/Std (Lohngruppe 1) bzw. 14,81 EUR/Std (Lohngruppe 6). Alle Werte sind bundeseinheitlich. Durch die Allgemeinverbindlichkeit sind diese erhöhten Stundenlöhne auch für Leiharbeitnehmer relevant, die entsprechende Tätigkeiten ausüben.
Des weiteren gab es Erhöhungen der Mindestlöhne für das Dachdeckerhandwerk und in der Fleischbranche. Diese sind aufgrund der gesetzlichen Limitierungen von Personalüberlassungen in diese Branchen allerdings weniger praxisrelevant für die Zeitarbeit.
Quelle: Redaktion / Bild: depositphotos.com ID: 146639159
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