IG Metall gibt Hinweise zur Beantragung der tariflichen Gewerkschafts-Zuschläge
17.05.2021
Laut letztem Zeitarbeits-Tarifabschluss, erhalten Mitglieder der tarifschließenden DGB-Gewerkschaften zusätzliche Zahlungen zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Dieser muss jedoch vom Beschäftigten aktiv beim Arbeitgeber beantragt werden.
Die IG Metall gibt auf ihrer Homepage Hinweise für die Beantragung. So muss der Zuschlag zum Urlaubsgeld zwischen dem 19. Mai und dem 30. Juni beim Personaldienstleister eingefordert werden.
Im laufenden Jahr beträgt der Mitgliedervorteil je nach Beschäftigungsdauer maximal 400 Euro. Im Jahr 2023 kann der Zuschlag maximal 700 Euro betragen.
Quelle: IG Metall / Bild: depositphotos.com ID: 236220412
Kommentare (3)
Nurdie
18.05.2021 13:33 Uhr Antworten
So kann man natürlich auch neue Mitglieder bekommen.
Nurdie
18.05.2021 13:36 Uhr Antworten
IG Metall möchte doch immer Gleichberechtigung für alle Arbeiter ! Jetzt muss ich erst Mitglied werden damit ich mehr Geld bekomme und die Höchstüberlassung auch noch verlängert werden kann. Naja Gleichberechtigung wird hier nachweislich Groß geschrieben.
Tom
27.05.2021 12:38 Uhr Antworten
Man sieht wieder einmal, dass Gewerkschaften überflüssig wie ein Kropf sind, da auch diese nur auf deren Vorteil bedacht sind. Was macht einen Arbeitnehmer "besser" bzw. zum "Bessergestellten" nur weil er Mitglied einer Gewerkschaft ist?! Die Arbeitsleistung sollte ausschlaggebend sein, nicht irgendwelche Mitgliedschaften!