Verfassungsbeschwerde gegen sektorales Zeitarbeitsverbot eingelegt
14.05.2021
Nach Inkrafttreten des Arbeitsschutzkontrollgesetzes, das auch ein sektorales Verbot bzw. weitgehende Restriktionen von Zeitarbeitseinsätzen in der Fleischwirtschaft vorsieht, haben betroffene Zeitarbeitsunternehmen mit ihrem Prozessbevollmächtigen Prof. Dr. Gregor Thüsing Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe eingereicht. Die vier beschwerdeführenden Unternehmen TimePartner Personalmanagement GmbH, Simul Personalmanagement GmbH, DPK Deutsche Personalkonzepte GmbH und compact Food Services GmbH wollen damit die gerichtliche Notbremse ziehen.
„Es gab bei TimePartner zu keinem Zeitpunkt erhöhte COVID-Infektionen bei Beschäftigten, die im Fleischbereich eingesetzt wurden. Es gab sicherlich Missstände in der Fleischwirtschaft. Aber die haben nichts mit der Zeitarbeit zu tun. Wir arbeiten in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz eng mit den Einsatzbetrieben zusammen. Wir halten diese Regelung für unverhältnismäßig und damit auch verfassungswidrig“, äußert Roger Lothmann, CEO von TimePartner Personalmanagement GmbH, sein Unverständnis über das Gesetz.
Keine Beanstandungen
Ähnlich äußert sich auch Alper Durak, Geschäftsführer der DPK Personalkonzepte GmbH: „Wir haben zu keinem Zeitpunkt innerhalb der Fleischbranche Werkverträge eingesetzt, sondern ausschließlich Zeitarbeit. Seit Unternehmensgründung gab es bei den regelmäßigen Kontrollen weder Beanstandungen von Arbeitsbedingungen noch Verstöße beim Gesundheitsschutz. Wir sehen unsere Existenz bedroht, denn uns sind nicht nur die Aufträge weggebrochen, sondern wir haben auch unsere langjährigen Mitarbeiter an die Kundenbetriebe verloren. Dieses Verbot ist reiner politischer Aktionismus und diskriminiert ungerechtfertigt die Zeitarbeitsbranche.“
Massiv betroffen
Anastasia Krasavin und Maren Storbeck, Geschäftsführerinnen der zu einer Unternehmensgruppe gehörenden Simul Personalmanagement GmbH, machen ihre Betroffenheit deutlich: „Wir haben uns als Dienstleister auf die Fleischwirtschaft spezialisiert. Deshalb sind wir von dem Gesetz massiv betroffen. Diese Regelung schützt nicht, sondern gefährdet Arbeitsplätze.“ Heinrich Höhling, Geschäftsführer der compact Food Services GmbH, betont die besonderen Arbeitsbedingungen in der Zeitarbeit: „Alle Beschäftigten erhalten bei Einsätzen in der Fleischwirtschaft einen tariflichen Lohn, der selbst in der untersten Entgeltgruppe aktuell höher ist als der dort bislang vergütete gesetzliche Mindestlohn.“
Mit Grundgesetz unvereinbar
Prof. Dr. Gregor Thüsing, Lehrstuhlinhaber und Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn, kommt in seiner Begründung der Verfassungsbeschwerden zum Ergebnis, dass wesentliche Bestimmungen des Arbeitsschutzkontrollgesetzes insbesondere mit der Berufsfreiheit des Grundgesetzes unvereinbar seien. Das Verbot der Zeitarbeit für den Bereich der Schlachtung und Zerlegung sowie die vorgesehene Beschränkung für den Bereich der Fleischverarbeitung seien nicht verhältnismäßig.
Grenzen überschritten
Unterstützt werden die vier beschwerdeführenden Unternehmen von den beiden Branchenarbeitgeberverbänden, dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ). „Wir gehen davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht klare Leitplanken setzen wird und aufzeigt, dass die vom Gesetzgeber angestrebten Ziele nicht auf dem Rücken der Zeitarbeitsbranche zu erreichen sind“, geben sich die beiden Hauptgeschäftsführer Werner Stolz (iGZ) und Florian Swyter (BAP) optimistisch zum Ausgang des Verfahrens. Hier wurden die Grenzen der Berufsausübungsfreiheit eindeutig überschritten, deshalb seien die Klagen mehr als berechtigt.
Kommentare (5)
honk
15.05.2021 18:22 Uhr Antworten
Die Fleischwirtschaft sollte in der Verfassung sein, mit überwiegend Stammpersonal zu arbeiten. Diese Branche ist kaum saisonabhängig, daher können Mitarbeiter dauerhaft werktätig sein.
Daniel
19.05.2021 16:44 Uhr Antworten
Du machst deinem Namen alle Ehre. Natürlich gibt es saisonale Schwankungen. Schon mal an die Grillsaison gedacht?
honk
20.05.2021 12:12 Uhr Antworten
Hallo Daniel,
es soll so sein, dass dieses nichts mit dem Konsum von Fleich zu tun hat, sondern mit andern Produktgruppen.
Die Verbraucher essen Fleisch, von der Menge her, immer gleichviel.
Das Wetter ist egal, die Schlachthöfe sind zu jeder Jahreszeit ausgelastet.
Daniel
25.05.2021 22:31 Uhr Antworten
Das Problem ist, dass auch andere Betriebe betroffen sind und es noch andere Firmen gibt, als nur die Schlachthöfe. Jeder von diesen Betrieben ist Saisonabhängig, da man sich in der Produktion auf Artikel spezialisiert hat.
Belustigt
25.06.2021 15:54 Uhr Antworten
@honk
wieder ein super Beitrag #nicht
jeder Beitrag löst bei mir leichte Aggressionen aus, da man soviel Müll aus deinem Mund doch gar nicht mehr stapeln kann?!
Bewirb dich gerne mal in solch einem Unternehmen für das Stammpersonal. Geh für Mindestlohn schindern, weil die Umsatzplanung des UNTERNEHMENS selbst nicht mehr zulässt, zahle gerade so deine Miete und Fixkosten, fahre nie in Urlaub denn der kostet viel Geld und werde glücklich.
ODER : verdiene 2€/h für die selbe Arbeit und hast den Luxus deinen Disponenten zu sagen wenn dir etwas nicht passt ( scheint ja oft so zu sein) und lasse dir einen neuen Auftrag/Arbeit suchen.
Du suchst leider an der falschen Stelle nach einem Schuldigen.