Bundesregierung nennt Zahlen zu Kontrollen in der Leiharbeit
03.03.2021
Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Kleine Bundestags-Anfrage Zahlen zur Kontrolle von Leiharbeit durch die Bundesagentur für Arbeit bekanntgegeben.
So fanden 2020 genau 3.184 Betriebsprüfungen bei Zeitarbeitsunternehmen statt. Gegenüber dem Vorjahr 2019 (5.541) ein deutlicher Rückgang.
In insgesamt 585 Fällen wurden Erlaubnisse nicht erteilt oder entzogen (2019: 646).
Deutschlandweit sind in den 5 Prüfteams 85 Prüfer im Einsatz. Das bedeutet rechnerisch bei 18.986 Erlaubnisinhabern (2019: 19.955) ist jeder Prüfer für 223 Unternehmen zuständig und jeder der Prüfer bewältigte im Jahr 2020 statistisch 37 Betriebsprüfungen.
Die Summe der verhängten Buß- und Verwarnungsgelder hat sich mit knapp 800.000 Euro gegenüber dem Vorjahr glatt halbiert.
Quelle: Bundestag / Bild: depositphotos.com ID: 5999521
Kommentare (2)
Unverständnis
04.03.2021 09:10 Uhr Antworten
Im 2020 wurden also bei 3184 Prüfungen 585 Erlaubnisse nicht erteilt oder entzogen! Das macht über 18%! - erschreckend!
Was ich dazu sehr, sehr bedauerlich finde ist, dass seitens der großen Verbände iGZ / BAP hier keinerlei Veröffentlichung im Detail stattfindet. Es wäre wünschenswert, auch im Hinblick auf Transparenz, dem Willen sich von den gesetzesfernen Zeitarbeitsunternehmen ausdrücklich zu distanzieren und natürlich um Entleihbetrieben eine zusätzliche Möglichkeit zu geben, ihre aktuellen und/oder ehemaligen Geschäftsbeziehungen zu überprüfen. Daher müsste es eine aktuelle Liste geben, in denen die betroffenen Mitgliedsunternehmen/Zeitarbeitsfirmen aufgelistet sind, natürlich mit dem Hinweis, dass diese nicht mehr Mitglied sind!
Leider hat sich Bewahrheitet, dass durch die stärkere Regulierung der Zeitarbeit und der dadurch bedingten größeren administrativen Komplexität, es wieder mehr "innovative und ehemalige" Zeitarbeitsbuden auf den Plan gerufen hat, dass schnelle Geld zu machen, da die Entleihbetriebe gerne den "einfachen" Lieferanten bevorzugen, ohne zu hinterfragen warum andere Zeitarbeitsfirmen bspw. auf einmal soviel zusätzliche Papiere zum ausfüllen vorlegen (z.B. Abfrage Branchenzugehörigkeit; Erklärung und Ausweisung Equal Pay usw.). Zudem ist ja ein gleichbleibender, niedriger Verrechnungssatz ohne BZ-Stufen-Anpassung o.ä. auch attraktiver für den Entleiher - legal/illegal/scheiß egal war mal ein Slogan in den 80zigern...
unwissender Richter
08.03.2021 13:13 Uhr Antworten
Stimme meinem Vorschreiber grundlegend zu, jedoch darf man eine Variable nicht nur salopp erwähnen: Die Entleiher wollen es unkompliziert und billig. Es wird in der Wirtschaft alles überprüft: nur die Wahl der Personaldienstleister bestimmt häufig nur das Geld.
Einem Punkt möchte ich jedoch widersprechen: IGZ/BAP müssen gar nicht veröffentlichen. Meist sind die Unternehmen, denen die Erlaubnis entzogen wird gar nicht Teil eines Tarifvertrages, zumindest nicht IGZ oder BAP.