Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung bis Ende März verlängert
07.12.2020
Die eigentlich bis Jahresende geltende Ausnahmeregelung, dass Arbeitnehmer sich bei leichten Atemwegserkrankungen ohne persönlichen Arztbesuch telefonisch krankschreiben lassen können, wurde bis bis zum 31. März 2021 verlängert. Ebenfalls können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für weitere 7 Kalendertage telefonisch ausstellen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Sonderregelung 3 Monate verlängert, um durch eine Reduzierung von direkten Arzt-Patienten-Kontakten das potenzielle Infektionsrisiko zu senken und Arztpraxen zu entlasten.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss / Bild: depositphotos.com ID: 206050090
Kommentare (0)