Lohnberechnung und Entgeltfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen in der Zeitarbeit
20.10.2020
Das Arbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte sich aktuell mit der korrekten Berechnung der Arbeitszeit und des Lohnanspruchs von Leiharbeitnehmern an Feiertagen zu befassen (20. August 2020 – 21 Sa 1792/19). RA von Borries fasst auf anwalt.de die wichtigsten Punkte zusammen und räumt dabei mit einigen gängigen Missverständnissen auf und beleuchtet diesbezüglich einige durchaus arbeitgeberfreundliche Grundregeln.
Lesen Sie dazu sechs Punkte auf anwalt.de
Quelle: anwalt.de / Bild: depositphotos.com ID: 86111792
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