Ab 1. Oktober: Zeitarbeitsentgelte im Osten steigen
16.09.2020
Zum 1. Oktober werden erneut Entgelt-Erhöhungen in den einschlägigen Zeitarbeitstarifwerken (BAP/DGB und iGZ/DGB) wirksam. Konkret erhöhen sich alle Entgelte im Tarifgebiet Ost. Ab diesem Termin liegt dann das niedrigste Entgelt in der Zeitarbeit bei 10,10 Euro - daraus resultiert auch die jüngst aktualisierte allgemeingültige Lohnuntergrenze für die Zeitarbeit. Diese Untergrenze liegt dann um 0,75 Euro oder 8% über dem allgemeingültigen Mindestlohn. Die nächste Erhöhungsstufe tritt dann am 1. April 2021 in Kraft und betrifft dann bundesweit alle Zeitarbeitnehmer. Ab diesem Termin ist dann die Trennung in die Tarifgebiete Ost und West Geschichte.
Quelle: personalorder.de / Bild: depositphotos.com ID: 342514176
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